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Kopfbild: Adrian Thomale, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

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Freiburg: Grippeimpftag im Gesundheitsamt am 9. November für Erwachsene

Schwarzwald-Lupe-Redaktion

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Symbolbild: Bad Krozingen · Foto: ireas, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)

Freiburg im Breisgau – Wer sich gegen Grippe impfen lassen will, kann am 9. November ohne Anmeldung ins Freiburger Gesundheitsamt kommen. Das gemeinsame Gesundheitsamt von Stadt Freiburg und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald veranstaltet dort erstmals einen Grippeimpftag, teilte das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mit. Er findet im Rahmen der bundesweiten Impfwoche statt, von 10 bis 14 Uhr in der Sautierstraße 28. Geimpft werden Personen ab 18 Jahren.

Mitbringen sollen Impfwillige ihren Impfpass und ihre Versichertenkarte. Bei manchen Krankenkassen müssen Versicherte für den Impfstoff in Vorleistung gehen. Die Grippeimpfung bieten außerdem die meisten Haus- und Kinderärzte an, ebenso Fachärzte anderer Fachgebiete und Betriebsärzte. Auch viele Apotheken impfen gegen Grippe.

Das Gesundheitsamt betont, die Grippe (Influenza) sei keine harmlose Erkältung. Sie könne schwer verlaufen und Komplikationen auslösen. Als besonders gefährdet nennt das Amt Ältere, chronisch Kranke, Schwangere und Menschen mit geschwächter Immunabwehr. Die Impfung senke das Risiko zu erkranken und könne vor allem schwere Verläufe und Krankenhausaufenthalte verhindern.

Bei Erwachsenen und den meisten Kindern kommt ein Totimpfstoff zum Einsatz, meist gespritzt in den Deltamuskel am Oberarm. Die Grippeimpfung kann zeitgleich mit anderen Impfungen erfolgen, etwa gegen COVID-19 oder RSV. Der volle Schutz steht erst 10 bis 14 Tage nach der Impfung zur Verfügung. Die Impfung sollte im Herbst oder Winter erfolgen, von Oktober bis Mitte Dezember. Wer sie versäumt, kann sie auch zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch nachholen.

Der Impfstoff wird jährlich an die voraussichtlich verbreiteten Virusstämme angepasst, weil Influenzaviren sich ständig verändern. Die Impfung sollte jedes Jahr wiederholt werden, da der Schutz mit der Zeit nachlässt. Pro Jahr reicht eine einzige Impfung aus. Für Menschen ab 60 Jahren nennt das Amt einen besonderen Impfstoff, der stärker wirkt: Er enthält entweder eine höhere Dosis oder einen Wirkverstärker. Der Grund sei, dass die Abwehr im Alter häufig weniger gut auf eine Impfung anspricht.

Zu den Symptomen zählen plötzliches Krankheitsgefühl, Fieber, Halsschmerzen, trockener Husten sowie Muskel-, Glieder-, Rücken- oder Kopfschmerzen. Bei unkompliziertem Verlauf klingen die Beschwerden nach fünf bis sieben Tagen ab. Antibiotika wirken nicht gegen Viren. Bei starken oder erneut schlimmer werdenden Beschwerden sollten Betroffene ärztlichen Rat suchen. Zum Schutz empfiehlt das Amt häufiges Händewaschen, Husten und Niesen in ein Einmaltaschentuch oder die Ellenbeuge sowie möglichst wenig Berührung von Augen, Mund und Nase.

Knapp gesagt

  • Termin: 9. November, 10 bis 14 Uhr
  • Ort: Gesundheitsamt, Sautierstraße 28, Freiburg
  • Gedacht für alle, die mindestens 18 Jahre alt sind
  • Anmeldung nicht erforderlich
  • Mitbringen: Impfpass und Versichertenkarte

Faktenkasten

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung laut Robert Koch-Institut für alle Personen ab 60 Jahren. Dazu kommen Schwangere ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter Gefährdung durch ein Grundleiden ab dem 1. Trimenon, sowie Personen mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens. Auch Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen gehören zu den empfohlenen Gruppen.

Zum Zeitpunkt schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website, die beste Zeit für die jährliche Grippeimpfung liege von Oktober bis Mitte Dezember. Wer in dieser Zeit nicht geimpft wurde, kann sich auch zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch impfen lassen. Wer an einer fieberhaften Erkrankung oder schwereren akuten Infektion leidet, sollte laut RKI zum Zeitpunkt der Erkrankung nicht geimpft werden.

Lesart

Für Berufstätige und Kurzentschlossene ist ein offener Impftermin ohne Anmeldung eine niedrige Hürde. Wer unsicher ist, ob die Kasse den Impfstoff bezahlt, sollte das vorher klären, denn die Mitteilung sagt dazu nur, dass manche Versicherte in Vorleistung gehen müssen.

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