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Kopfbild: Dg-505, CC BY 3.0, Wikimedia Commons

DietingenLandkreis RottweilWirtschaft

Dietingen: Land fördert innovative Firmen mit „Spitze auf dem Land!“

Schwarzwald-Lupe-Redaktion

Rötenberg Kirche (Aichhalden)
Symbolbild: Rottweil (Aichhalden) · Foto: Beckmann r, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)

Dietingen – Kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum können Zuschüsse aus dem Landesprogramm „Spitze auf dem Land!“ erhalten. Darauf weist die Gemeinde Dietingen hin. Das Land Baden-Württemberg will damit die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stärken, zukunftsfähige Arbeitsplätze sichern und die wirtschaftliche Entwicklung auf dem Land voranbringen.

Wer antragsberechtigt ist

Bewerben können sich Betriebe aus dem Ländlichen Raum, die weniger als 100 Beschäftigte haben. Sie müssen ihre Marktposition mit innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren stärken wollen. Einen besonderen Schwerpunkt setzt das Programm auf Vorhaben aus Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.

Was gefördert wird

Der Zuschuss gilt für Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen. Sie müssen nötig sein, um neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und wirtschaftlich zu nutzen.

Die Höhe richtet sich nach der Firmengröße: Kleine Firmen unter 50 Beschäftigten können bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten als Zuschuss bekommen. Mittlere Firmen unter 100 Beschäftigten werden mit bis zu 10 Prozent gefördert. Im Regelfall liegt der Zuschuss zwischen 200.000 Euro (Untergrenze) und 400.000 Euro (Obergrenze).

Bewerbung

Die Bewerbung läuft ganzjährig über die Gemeindeverwaltung. Stichtage für die Einreichung der kompletten Unterlagen sind jeweils der 28.02. und der 31.08. Wer eine Investition plant, kann sich an Frau Bucher vom Regierungspräsidium Freiburg wenden. Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Verfahren gibt es auf der Internetseite des Landesministeriums.

Knapp gesagt

  • Antragsberechtigt: Betriebe im Ländlichen Raum mit weniger als 100 Beschäftigten
  • Zuschuss: bis zu 20 Prozent (unter 50 Beschäftigte), bis zu 10 Prozent (unter 100 Beschäftigte)
  • Mindestförderung 200.000 Euro, maximaler Zuschuss im Regelfall 400.000 Euro
  • Bewerbung ganzjährig über die Gemeindeverwaltung; vollständige Unterlagen jeweils zum 28.02. und zum 31.08.
  • Ansprechpartnerin ist Frau Bucher vom Regierungspräsidium Freiburg, erreichbar unter Tel.: 0761 / 208-1255 oder per E-Mail an [email protected]
  • Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land

Faktenkasten

Das Antragsverfahren ist laut Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat zweistufig. In der ersten Stufe erfolgt die Bewerbung über die Gemeinde. Das Ministerium entscheidet dann über die Aufnahme in die Förderlinie. Wurde ein Projekt aufgenommen, muss in der zweiten Stufe ein Antrag bei der Landeskreditbank Stuttgart gestellt werden.

Leistet ein Vorhaben erkennbar einen wichtigen Beitrag zu Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie, kann der Zuschuss pro Projekt auf höchstens 500.000 Euro angehoben werden. Das teilt das Ministerium auf seiner Website mit. Die Projektauswahl findet nach seinen Angaben halbjährlich im Frühjahr und Herbst statt.

Fragen zur Bewerbung beantworten die Gemeinde oder das zuständige Regierungspräsidium. Für die Förderabwicklung und Auszahlung ist die Landeskreditbank der Kontakt.

Lesart

Für Betriebe in Dietingen und Umgebung ist der Weg über die Gemeinde der erste Schritt. Wer plant, sollte die Stichtage früh im Blick behalten, weil die Unterlagen vollständig sein müssen.

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