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Kopfbild: JoachimKohler-HB, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Weil am RheinLandkreis LörrachGesundheit & Soziales

Weil am Rhein: Vier von acht Supermärkten verkaufen Schnaps an Minderjährige

Schwarzwald-Lupe-Redaktion

Weil am Rhein - Peter und Paul3
Symbolbild: Weil am Rhein · Foto: Taxiarchos228, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)

Weil am Rhein – In Weil am Rhein haben Supermärkte hochprozentigen Alkohol an Minderjährige verkauft. Bei den Alkoholtestkäufen, die zum 24. Mal stattfanden, gab es in vier von acht geprüften Betrieben Spirituosen für die jugendlichen Testkäufer. Das teilte die Stadt Weil am Rhein mit.

Unterwegs waren zwei minderjährige Testkäufer. Sie wurden von Anna Lauer von der Villa Schöpflin, zwei Beamten des Polizeireviers Weil am Rhein und Olga Anselm von der Kommunalen Kriminalprävention begleitet. Die Jugendlichen sollten die Frage nach ihrem Alter wahrheitsgemäß beantworten.

In drei Märkten wurde weder nach dem Alter noch nach dem Ausweis gefragt. In einem weiteren Markt verlangte das Personal zwar den Personalausweis, verrechnete sich dann aber. Auch dort wurden Spirituosen verkauft.

Was nach dem Kauf geschah

Direkt nach dem Kauf sprachen die Begleitpersonen die Beschäftigten auf den Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen an und belehrten sie. Der Kauf wurde rückgängig gemacht. Spirituosen an unter 18-Jährige abzugeben, ist verboten. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein spürbares Bußgeld drohen kann. Bei Verstößen setzt die Stadtverwaltung ein Bußgeldverfahren in Gang. Das Bußgeld kann sinken, wenn die Betroffenen an der kostenlosen Schulung der Villa Schöpflin teilnehmen.

Aufklärungstour im Sommer

Im vergangenen Sommer hatten die Kommunale Kriminalprävention und die Villa Schöpflin gemeinsam eine Aufklärungstour gemacht. Franziska Zehner (Villa Schöpflin) und Olga Anselm besuchten dabei 29 Gastronomiebetriebe, die Alkohol ausschenken, sensibilisierten sie für den Jugendschutz und übergaben Informationsmaterial.

„Unser Ziel ist es, den Jugendschutz zu stärken, und zwar im Dialog mit den Gastronomiebetreibern“, sagte Zehner. Anselm erklärte, reine Kontrollen reichten nicht aus, auch das Verkaufspersonal müsse aufgeklärt und geschult werden. Die Inhaberinnen und Inhaber seien in der Pflicht, ihre Beschäftigten zu unterstützen. Auch für junge Konsumenten seien Aufklärung und Prävention entscheidend, damit sie langfristig vor riskantem Alkoholkonsum geschützt werden könnten.

Knapp gesagt

  • Testkäufe: 24. Mal in Weil am Rhein, diesmal in acht Supermärkten
  • Ergebnis: In vier von acht Betrieben wurde Hochprozentiges verkauft
  • Schulung der Villa Schöpflin: kostenlos, kann das Bußgeld verringern

Lesart

Dass an der Kasse selbst nach einem Blick auf den Ausweis falsch gerechnet wird, zeigt: Eine Alterskontrolle nützt nur, wenn sie auch sorgfältig gemacht wird. Die Mitteilung nennt keine Namen der betroffenen Märkte, das ist fair gegenüber den Beschäftigten. Offen bleibt, wie die Bußgeldverfahren ausgehen und ob die Schulungen genutzt werden.

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