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Kopfbild: Adrian Thomale, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

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Ortenaukreis: Landesblindenhilfe-Anträge verweisen künftig auf Südbaden-Verein

Schwarzwald-Lupe-Redaktion

Offenburg Rathaus
Symbolbild: Offenburg · Foto: Ralph Hammann - Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)

Offenburg – Wer im Ortenaukreis Landesblindenhilfe beantragt, bekommt künftig einen Hinweis auf den Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. Das teilte das Landratsamt Ortenaukreis mit. Auf den Informationsschreiben zu den Anträgen stehen dann neben den Kontaktdaten des Bezirksgruppenleiters Stefan Rendler auch die Homepage des Vereins. Betroffene und ihre Angehörigen sollen schon bei der Antragstellung erfahren, welche Unterstützung und welche ergänzenden Beratungsangebote es gibt.

Grundlage der Landesblindenhilfe ist das Landesblindenhilfegesetz (BliHG) des Landes Baden-Württemberg; sie zahlt blinden Menschen Geld und soll die durch die Blindheit entstehenden Mehraufwendungen ausgleichen sowie die selbstständige Lebensführung und die gesellschaftliche Teilhabe erleichtern. Gewährt wird sie auf Antrag durch das Landratsamt Ortenaukreis.

Zusätzlich ist die Homepage des Vereins jetzt auf dem Gesundheitsportal des Landratsamts verlinkt. Evelyn Bressau, Amtsleiterin des Gesundheitsamtes, sagte dazu: „Das Gesundheitsportal schafft Orientierung und Transparenz in der regionalen Versorgungslandschaft und erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern des Ortenaukreises den Zugang zu den vielfältigen Beratungs- und Behandlungsangeboten vor Ort“.

Stefan Rendler beschrieb den Verein als wichtige Anlaufstelle für blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Angehörigen. Der Verein berate Betroffene bei Alltagsfragen, informiere über Hilfsangebote und biete Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung. Außerdem setze er sich für die Interessen blinder und sehbehinderter Menschen ein.

Ingrid Oswald, Leiterin des Amtes für Soziales und Versorgung, nannte die Unterstützung des Vereins „ein wichtiges Anliegen“. Sie freue sich über die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Durch die Vernetzung sollen Informationen gezielter weitergegeben und Betroffene früher auf passende Hilfen hingewiesen werden. Landratsamt und Verein wollen erreichen, dass Hilfe unkompliziert und verlässlich bei den Menschen ankommt.

Knapp gesagt

  • Antragstellung Landesblindenhilfe: Landratsamt Ortenaukreis
  • Link zur Vereinshomepage: auf www.ortenaukreis.de über „Unsere Ämter – Dezernat 5 – Gesundheitsamt – Gesundheit, Sicherheit und Soziales – Gesundheitsportal Ortenau – Beratung und Selbsthilfe – Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen“

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