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Kopfbild: Adrian Thomale, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

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Ortenau Jobcenter: Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt im Oktober

Schwarzwald-Lupe-Redaktion

Offenburg Rathaus
Symbolbild: Offenburg · Foto: Ralph Hammann - Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)

Offenburg – Im Ortenaukreis gibt es weniger Bedarfsgemeinschaften. Im Oktober zählte das Ortenau Jobcenter 8.633 davon, wie das Landratsamt Ortenaukreis mitteilte. Das sind 35 weniger als im Vormonat, ein Rückgang um 0,4 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat sank die Zahl um 203.

Schwächer fiel die Bilanz bei den Arbeitsmarktintegrationen aus. Im Oktober traten 229 Leistungsberechtigte auf dem ersten Arbeitsmarkt eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Tätigkeit an. Zusätzlich gelang in 24 Fällen der Weg in den zweiten Arbeitsmarkt, in der Regel in öffentlich geförderte Stellen. Zusammen ergibt das 253 Integrationen. Im Vorjahresmonat waren es 266, der Rückgang beträgt 4,9 Prozent.

Jobcenter-Leiterin Silvia Kimpel verwies auf saisonale Schwankungen. Der Oktober-Wert sei auch deshalb mit Vorsicht zu bewerten, weil im September viele Ausbildungsbeginne üblicherweise für höhere Integrationszahlen sorgen.

Derzeit leben in den Bedarfsgemeinschaften zusammen 17.503 Personen. Darunter sind 11.752 erwerbsfähige sowie 4.841 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. 5.161 der Erwerbsfähigen sind arbeitslos gemeldet, weitere 4.052 gelten als arbeitsuchend, aber nicht arbeitslos.

Zu den Bedarfsgemeinschaften gehören außerdem 910 Personen ohne Regelleistungen. Gemeint sind etwa Angehörige mit BAföG-Anspruch, Menschen mit Altersrente und Personen, die allein Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Weiterführende Informationen

  • Statistikreport Oktober 2026 als PDF-Datei (134 kB)

Faktenkasten

Das Ortenau Jobcenter ist ein zugelassener kommunaler Träger. Im gesamten Ortenaukreis stellt es die Grundsicherung für Arbeitsuchende sicher und führt dabei die Aufgaben aus, die das Sozialgesetzbuch II (SGB II) vorgibt.

Auf der Website des Landkreises finden Interessierte Informationen zu Bürgergeld, Eingliederungsleistungen und Fördermöglichkeiten sowie zu Leistungen für Bildung und Teilhabe. Kontaktdaten der wohnortnahen Dienststellen sowie Formulare und Anträge stehen dort zum Download bereit.

Wer vor Ort vorbeikommen will, muss sich zuvor anmelden: Laut Jobcenter gibt es Gespräche in der Leistungsbearbeitung oder in der Arbeitsvermittlung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Lesart

Die Monatszahlen zeigen vor allem eines: Ein einzelner Oktober-Wert sagt wenig über den Trend aus, zumal die Jobcenter-Leiterin selbst auf saisonale Effekte hinweist. Aufschlussreicher wäre, wie sich die Integrationen über mehrere Monate entwickeln. Für Betroffene ist der praktische Hinweis wichtiger: Ohne Terminvereinbarung geht beim Jobcenter nichts.

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