Emmendingen – Die Stadt Emmendingen hat jetzt einen aktuellen Überblick über ihre gesetzlich geschützten Biotope im Offenland. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hatte die Kartierung 2025 in Auftrag gegeben, die Arbeiten sind inzwischen beendet, wie die Stadt mitteilte. Nach Angaben der Stadt bieten diese Flächen Lebensraum für viele, oft seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und prägen das Landschaftsbild.
Erfasst wurden alle gesetzlich geschützten Biotope, etwa Magerrasen, Nasswiesen und Feldhecken, und zwar als Biotopkomplexe. Ein einzelnes kartiertes Biotop kann aus mehreren Teilflächen bestehen und verschiedene Biotoptypen einschließen. Als Beispiel nennt die Stadt eine Feldhecke mit angrenzendem Magerrasen. Zu jedem Biotop gibt es eine Beschreibung, dazu Artenlisten und weitere Angaben.
Weil ein Großteil der Biotope zugleich Lebensraumtypen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) ist, wurden auch Flächenanteile dieser FFH-Lebensraumtypen hinterlegt. FFH-Mähwiesen zählen seit 1. März 2022 zu den gesetzlich geschützten Biotopen. Sie wurden gesondert erfasst und nicht zusammen mit anderen Biotoptypen in Komplexen zusammengefasst.
Die Stadt weist darauf hin, dass nach § 30 Abs. 2 BNatSchG alle Flächen mit den charakteristischen Eigenschaften eines geschützten Biotoptyps unmittelbar per Gesetz geschützt sind. Dafür braucht es weder eine gesonderte Erfassung noch eine Unterschutzstellung. Ob Betroffene den Schutzstatus kennen, spielt für die Verpflichtung keine Rolle. Die Kartierung habe nur deklaratorische Funktion und helfe Betroffenen, ihre Pflichten besser zu erkennen. Die Daten dienen außerdem als Grundlage für die landwirtschaftliche Förderkulisse. Bewirtschafter können ihre bisherige Nutzung in der Regel beibehalten, solange sie das Biotop nicht erheblich beeinträchtigt.
Knapp gesagt
- Daten voraussichtlich ab Dezember kostenlos im Daten- und Kartendienst der LUBW: https://umweltdaten.lubw.baden-wuerttemberg.de/
- Pfad: Natur und Landschaft → Flächenschutz und Landschaftspflege → Geschützte Biotope sowie → FFH-Mähwiesen
- Abruf als Kartendarstellung, Beschreibungen und Artenlisten hinterlegt, Download als PDF-Dokumente oder Shape-Dateien für GIS
- Beratung: untere Naturschutzbehörde im Kreis Emmendingen, naturschutz(@)landkreis-emmendingen.de
- Weitere Informationen: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
Faktenkasten
Nach Angaben der LUBW sind Handlungen, die ein geschütztes Biotop zerstören oder erheblich beeinträchtigen können, nach § 30 BNatSchG verboten. Zulässig sind laut LUBW Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Biotope notwendig sind. Darüber hinaus bleiben gewisse Formen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zulässig, ebenso weitere Ausnahmen, die sich aus BNatSchG und NatSchG ergeben.
Die LUBW erklärt auf ihrer Website, die Biotope seien auch ohne Eintrag in Listen und Karten geschützt. Die Kartierung diene der Klarstellung und der Information Dritter. Die Listen und Karten liegen nach Angaben der LUBW bei der Naturschutzbehörde und in den Gemeinden für jedermann zur Einsicht aus.
Zu den FFH-Mähwiesen schreibt die LUBW, die Mageren Flachland-Mähwiesen und die Bergmähwiesen seien mit der Gesetzesänderung zum Schutz der Insektenvielfalt am 1. März 2022 in den Katalog der geschützten Biotope aufgenommen worden. Die Kulisse wird laut Daten- und Kartendienst in der Regel gegen Jahresende aktualisiert. Neue Daten zu Mähwiesen aus der Offenland-Biotopkartierung liegen jeweils erst im darauffolgenden Jahr vor, und zwar frühestens im November. Fragen zu den FFH-Mähwiesen nimmt die LUBW per E-Mail an [email protected] entgegen.
Lesart
Für Eigentümer und Landwirte lohnt sich der Blick in die Karten, sobald sie online sind, denn der Schutz gilt unabhängig davon, ob eine Fläche kartiert wurde. Die Mitteilung sagt klar, dass die Bewirtschaftung meist weitergehen kann. Wer unsicher ist, ob eine geplante Maßnahme noch zulässig ist, sollte vorher die Naturschutzbehörde fragen.




